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BFH, 24.10.2006 - X B 107/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verletzung der Ermittlungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 11.05.2006 - 11 K 5106/03
- BFH, 24.10.2006 - X B 107/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.05.1986 - I R 265/83
Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben - …
Auszug aus BFH, 24.10.2006 - X B 107/06
Die gerügte Abweichung von der Entscheidung des BFH vom 28. Mai 1986 I R 265/83 (BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732) liegt jedenfalls nicht vor.In der Entscheidung in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732 hat der BFH erkannt, dass --sofern die Buchführung ordnungsgemäß ist-- dem Steuerpflichtigen Vermögen, dessen Herkunft nicht aufzuklären ist, in der Regel nur dann als steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet werden kann, wenn mit einer dem Einzelfall angepassten Vermögenszuwachs- und Geldverkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs oder Ausgabenüberschuss aufgedeckt wird.
- BFH, 11.11.1986 - VII R 87/82
Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BFH, 24.10.2006 - X B 107/06
Das FG kann davon ausgehen, dass die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind (s. z.B. BFH-Urteil vom 11. November 1986 VII R 87/82, BFH/NV 1987, 419).
- BFH, 08.01.2014 - X B 245/12
Richterliche Hinweispflicht bei steuerlich beratenem Kläger; Berichtigung des …
Zudem muss auch dargelegt werden, inwieweit das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der nicht durchgeführten Beweisaufnahme und hier der unterlassenen Beiziehung von Akten beruhen kann sowie was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2006 X B 107/06, nicht veröffentlicht --n.v.--).